Anmeldung Zwischenuhr


Leistungsbeschreibung


Die Abwassergebühr wird nach der Wassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungsgrundlage ist der Frischwasserverbrauch gemäß der Rechnung des Wasserversorgungsverbandes.

Soweit Wassermengen z.B. aufgrund landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Nutzung nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen, werden diese auf Antrag bei der Berechnung der Abwassergebühren nicht berücksichtigt, sofern sie im Kalenderjahr mindestens 5 m³ betragen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Verbrauch mithilfe einer zusätzlichen Messeinrichtung ermittelt werden kann.

Der Einbau des Zwischenzählers erfolgt im eigenen Auftrag und auf eigene Kosten. Entsprechend den Bestimmungen der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Weener (Ems) setzt dies grundsätzlich voraus, dass der Zähler geeicht (gültiger Eichstempel) ist und fest, d.h. in Fließrichtung des Wassers vor dem Wasserhahn innen oder außen, installiert wird.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Poolwasser rechtlich um Abwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) handelt. Dieses Abwasser ist somit durch den geltenden Anschluss- und Benutzungszwang der zentralen öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zuzuführen.  
Das Befüllen eines Pools oder einer vergleichbaren Einrichtung ist über den installierten Zwischenzähler nicht zulässig.

Sobald der Zähler eingebaut ist, ist das Steueramt der Stadt Weener (Ems) unter Verwendung des Anzeigebogens zu benachrichtigen. Um sich von der ordnungsgemäßen Installation des Zählers überzeugen zu können, erfolgt eine Abnahme aktuell ausschließlich anhand der übermittelten Fotos.

Um die Abwassergebühren berechnen zu können, erfolgt jährlich eine Fortschreibung Ihres Zählerstandes. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie parallel zu der jährlichen Ablesung Ihres Hauptwasserzählers die Zwischenuhr ebenfalls ablesen und dem Steueramt den Zählerstand unaufgefordert mitteilen. Da die Mitteilung des Zählerstandes als Antrag auf Reduzierung der Abwassergebühren gilt, ist nach Ablauf der satzungsgemäßen Ausschlussfrist (zwei Monate nach Ablauf des maßgebenden Kalenderjahres) eine Berücksichtigung des Verbrauches Ihrer Zwischenuhr nicht mehr möglich.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Abnahme und Anerkennung entsteht gemäß § 1 i.V.m. § 2 und § 6 Kostentarif 17.4 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weener (Ems) eine einmalige Gebühr in Höhe von 35,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?


Sobald der Zähler eingebaut ist, ist das Steueramt der Stadt Weener (Ems) zu benachrichtigen.

Rechtsgrundlage


§ 14 Abs. 4 und 5 der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt Weener (Ems)

Kontakt

  • Sachgebiet I.2 - Steuerwesen

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Ablesung Zwischenuhr