Für die Abrechnung der Abwassergebühr bzw. die Festsetzung der Abwasserabgabe und die Berechnung der Vorauszahlung der Abwassergebühr wird der Zählerstand Ihrer Zwischenuhr benötigt.
Der Zählerstand der Zwischenuhr sollte möglichst zeitgleich mit dem Zählerstand der Hauptuhr des Wasserversorgunsverbandes Rheiderland abgelesen werden. Der Zählerstand ist grundsätzlich bis zum 31.12. eines Jahres zu übermitteln. Sofern der Stand erst danach mitgeteilt wird, kann die Verbrauchsreduzierung im Jahressteuerbescheid nicht berücksichtigt werden, sondern erfolgt erst später durch einen Berichtigungsbescheid. Sollte der Nachweis über den Stand Ihrer Zwischenuhr bis zum 28.02. des Folgejahres nicht vorliegen, muss bei der Festsetzung der Abwassergebühr/Abwasserabgabe von dem tatsächlichen Verbrauch lt. Wasserversorgungsverband Rheiderland ausgegangen werden.
Rechtsgrundlage
Die Online-Übermittlung gilt als Antrag auf Herabsetzung der Gebühren nach § 14 (5) der Entwässerungsabgabensatzung bzw. nach § 5 (2) der Satzung der Stadt Weener (Ems) über die Abwälzung der Abwasserabgabe oder für die Heranziehung der Gebühren, wenn Ihre Uhr die Einleitungsmenge anzeigt.
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