Bewerbung als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in
Bewerbung als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in
Leistungsbeschreibung
Für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 und auch für weitere Wahlen sucht die Stadt Weener (Ems) interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer engagieren möchten. Sie können in einem Urnenwahlbezirk, also in einem Wahlraum, aber auch in einem der Briefwahlbezirke, die im Rathaus eingerichtet sind, tätig werden.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes eingewiesen und auch die Mitarbeiter des Wahlamtes stehen Ihnen jederzeit telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?
Grundsätzlich jeder, der auch wahlberechtigt ist. Das sind:
- bei Kommunal- und Europawahlen: Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Gemeindegebiet wohnen
- bei Bundestags- und Landtagswahlen: Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet wohnen
Was sind Ihre Aufgaben?
Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal zuständig.
Zu den einzelnen Aufgaben in einem Urnenwahlbezirk gehören insbesondere:
- Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und – urnen
- Auszählung der Stimmzettel und Feststellung des Wahlergebnisses
Zu den Aufgaben in einem Briefwahlbezirk zählen:
- Prüfung der eingegangen Wahlbriefe auf ihre Gültigkeit
- Prüfung der Wahlscheine auf ihre Gültigkeit
- Auszählung der Stimmzettel und Feststellung des Briefwahlergebnisses
Die Mitglieder des Wahlvorstandes in den Urnenwahlbezirken sind am Wahltag in zwei Schichten (vor- und nachmittags) eingeteilt, so dass Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal sein müssen. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr muss jedoch der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.
Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich am Wahltag um 15:00 Uhr und beginnen dann mit den vorbereitenden Arbeiten für die spätere Stimmenauszählung.
Gibt es eine Entschädigung?
Für die Tätigkeit im Wahllokal erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“. Dieses liegt bei 35 Euro für den/die Wahlvorsteher/in bzw. 25 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes.
Das Geld wird Ihnen am Wahltag in bar ausgezahlt.
Außerdem wird für Verpflegung im Form eines Frühstücks für die Vormittagsschicht bzw. Kaffee/Tee und Kuchen für die Nachmittagsschicht sowie eines gemeinsamen Abendessens gesorgt!
Wo kann ich mich melden?
Wenn Sie Interesse haben, die Stadt Weener (Ems) bei den kommenden Wahlen zu unterstützen, können Sie sich über unser Formular online bewerben.
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt unter der Telefonnummer 04951/305223 gerne zur Verfügung!