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Antrag auf Förderung eines Balkonkraftwerks


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weener (Ems) fördert die Anschaffung von steckerfertigen Solargeräten, sog. "Balkonkraftwerke", mit einem Zuschuss in Höhe von 100 €. Hierfür stehen Haushaltsmittel von insgesamt 15.000 € zur Verfügung.

Die Antragstellung erfolgt online nach Anmeldung im Serviceportal über die BundID. Sollte die Anzahl von Anträgen die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen, erfolgt die Genehmigung von Förderanträgen im Losverfahren.

Die Anschaffung der Anlage darf erst ab 01.12.2024 erfolgen. Anlagen, die ganz oder in Teilen vor dem 01.12.2024 angeschafft wurden, sind nicht förderfähig.

Die Inbetriebnahme und Übermittlung der für das Förderprogramm notwendigen Unterlagen muss bis spätestens 31.05.2025 erfolgt sein.

Zur Auszahlung sind folgende Unterlagen nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks vorzulegen:

  • Kaufbeleg(e) des angeschafften Balkonkraftwerks
  • Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister
  • Foto des installierten Balkonkraftwerks
  • ggf. die Erlaubnis des Vermieters / der Vermieterin bzw. der Mitglieder der WEG

Die Inbetriebnahme und vollständige Vorlage aller erforderlichen Unterlagen muss bis zum 31.05.2025 erfolgt sein, um eine Auszahlung des Förderbetrags zu erhalten.

Grundlage ist die "Richtlinie über die Förderung von sog. Balkonkraftwerken in der Stadt Weener (Ems)" (s. Abschnitt "Dokumente")