Anmeldungen können nur bis zum 09.04.2025 um 12:00 Uhr vorgenommen werden. Alle danach folgenden Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Zusammenhang mit einem Brauchtumsfeuer muss Folgendes beachtet werden:
Das Feuer muss innerhalb von wenigen Stunden (in der Regel bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein. Ein mehrere Tage dahinschwelendes Feuer ist nicht mit dem Brauchtum vereinbar.
Es dürfen nur pflanzliche Stoffe (Sträucher, Reisig, Äste, usw.), aber kein Haus- und Sperrmüll oder sonstige Abfälle (z. B. Kunststoffe, behandeltes Holz) verbrannt werden.
Das Brennmaterial darf nicht länger als 14 Tage vor dem Verbrennen zusammengetragen werden und ist am Tage des Verbrennens umzuschichten, damit keine Tiere in den Flammen umkommen.
Das Feuer darf nicht auf moorigem Untergrund, im Bereich von Naturdenkmälern und auf Flächen besonders geschützter Biotope abgebrannt werden.
Beim Verbrennen müssen folgende Mindestabstände zwingend eingehalten werden: - 50 m zu Gebäuden - 100 m zu Gebäuden aus brennbaren Baustoffen oder mit weicher Bedachung - 100 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich land- oder forstwirtschaftlichem Verkehr dienen, Zeltplätzen und andere Erholungseinrichtungen - 100 m zu Energieversorgungsanlagen wie Gasleitungen, Öllager, Tankstellen etc. - 50 m zu Baumbeständen, Büschen, Wall- und sonstigen Hecken oder anderen Feldgehölzen
Es dürfen keine Verkehrsbehinderungen und keine erheblichen Belästigungen durch Rauchentwicklung entstehen.
Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen (Benzin, Heizöl, Altöl, usw.) oder anderen Brennstoffen (z. B. Altreifen) in Gang gesetzt oder unterhalten werden.
Das Osterfeuer ist von der Verantwortlichen Person unter ständiger Aufsicht abzubrennen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
Ist es geplant während der Veranstaltung Speisen und/oder Getränke zu verkaufen, ist es notwendig, dass dieses der Stadt Weener (Ems) spätestens vier Wochen vorher angezeigt wird!
Etwaige Reste des Osterfeuers (nicht verbranntes Material) sind ordnungsgemäß innerhalb einer Woche zu beseitigen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Kontrollen zur Einhaltung der oben genannten Hinweise erfolgen. Verstöße können Auflagen oder die Untersagung des Osterfeuers nach sich ziehen.
Links & Onlinedienste
Anmeldung eines Osterfeuers
Für mit markierte Onlinedienste müssen Sie sich in unserem Portal über die BundID anmelden. Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.
Für die ordnungsgemäße Funktion dieser Webseite setzen wir sogenannte Cookies ein. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internetbrowsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers. Wir setzen Cookies ein, damit unsere Webseite zuverlässig und sicher läuft. Sie sind für den Betrieb unserer Webseite technisch notwendig und können deshalb nicht abgestellt werden (essentielle Cookies).
Des Weiteren sammeln wir über Cookies statistische Daten welche in anonymer Form gespeichert werden. Folgende Daten werden erfasst: IP-Adresse (durch Verkürzen anonymisiert) / zuvor besuchte URL (Referrer, sofern vom Browser übermittelt) / Gerätetyp, Gerätemodell und Marke / Bildschirmauflösung und Farbtiefe / Name und Version des Betriebssystems / Name, Version und Spracheinstellung des Browsers / vom Browser unterstützte Techniken und Formate (z.B. Cookies, Java, Flash, PDF) / Zeitpunkt der Seitenaufrufe / besuchte Links zu anderen Webseiten / besuchte URLs auf dieser Webseite / Art der HTML-Anfragen / Zeitpunkt des ersten Zugriffs / Zeitpunkt des letzten Zugriffs / heruntergeladene Daten / Anzahl der Besuche eines Benutzers / Suchbegriffe interne Suchmaschine / verwendete externe Suchmaschinen / Suchbegriffe externer Suchmaschinen (z.B. Google). Für diese statistischen Erfassungen von Daten benötigen wir Ihre Zustimmung (Einwilligung). Über die beiden unteren Schaltflächen können Sie Ihre Zustimmung geben (rechte Schaltfläche) oder Ihre Zustimmung verweigern (linke Schaltfläche).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter dem Stichwort „Cookies im Rahmen von Matomo“.
Sollten sie sich bezüglich der statistischen Erhebungen unsicher sein, benutzen Sie bitte die Schaltfläche „Nur mit essentiellen Cookies fortfahren“. Die statistischen Erhebungen können über die Datenschutzerklärung dann jederzeit von Ihnen, falls gewünscht, nachträglich eingeschaltet werden.